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An der Mühle 5 · 02977 Hoyerswerda
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter‐ oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

II. Reservierungen, Vertragsabschluss, ‐partner; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.
3. Angebote von Hotel „Zur Mühle“ UG in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Hotel „Zur Mühle“ UG kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Gastaufnahmevertrages ablehnen.
4. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
8. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Hotel „Zur Mühle“ UG ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
9. Für den Fall der Änderung von Steuer‐, Gebühren‐, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Hotel „Zur Mühle“ UG vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.

IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels

1. Eine kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor Anreise, spätestens aber bis 18:00 Uhr des Vortages in Textform möglich (Brief, Fax, E‐Mail). Bei Stornierung außerhalb der Frist berechnen wir 100% des gebuchten Übernachtungspreises. Bei einer Nichtanreise (NoShow) entfällt zudem der Anspruch auf die gebuchten Folgenächte.
2. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
3. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
4. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
5. Ausnahmen bilden Gruppenreservierungen ab 5 Zimmern für den gleichen Zeitraum. Das Hotel ist berechtigt gesonderte Stornierungsfristen schriftlich festzulegen und auch nachträglich geltend zu machen. Bei Stornierung außerhalb der Frist berechnen wir 100% des gebuchten Übernachtungspreises. Bei einer Nichtanreise entfällt zudem der Anspruch auf die gebuchten Folgenächte.

V. Zahlungsbedingungen

1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im Hotel, im Voraus zu bezahlen. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung. Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC Karte, Master Card, Visa Card, Diners Card und American Express. Zur Abwicklung von Zahlungen verwenden wir das 3D‐Secure 2.0 Verfahren zur sicheren und verstärkten Kundenauthentifizierung. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Zahlungsvorgängen finden Sie unter https://www.muehle‐hotel.de/datenschutz/

VI. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15.00 Uhr 50 € in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr können 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung gestellt werden. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
4. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check‐out) mit dem Hotel im Voraus vereinbart werden. Stimmt das Hotel einem Late Check‐out zu, ist das Hotel berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangener Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late Check‐out besteht nicht.

VII. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Ergänzende Sonderregelung von Covid‐19, Pandemiesituation und höherer Gewalt: Die Reservierungen für Hotelaufenthalte erfolgen auf Grundlage der jeweils aktuellen Corona‐Schutz‐Verordnung des Landkreis Bautzen (Sachsen) sowie dem aktuellen Infektionsschutzgesetz. Das Hotel wird die darin enthaltenen Vorgaben, insbesondere für Gesundheitsschutz, Abstandsregeln und Hygiene, in geeigneter Form umsetzen und die Gäste vor Antritt des Aufenthaltes darüber informieren. Sollten Beschränkungen für die Anzahl der Hotelaufenthalte durch das Land erlassen werden, kann das Hotel nach freiem Ermessen reservierte Aufenthalte absagen bzw. mit dem Gast eine Umbuchung vereinbaren. Bei Absage von reservierten Aufenthalten durch das Hotel steht dem Gast die Rückzahlung bereits geleisteter Zahlungen zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Gastes aus dem entgangenen Hotelaufenthalt bestehen nicht. Aufgrund der sich häufiger ändernden Rahmenbedingungen rund um Covid‐19, finden Sie auf unserer Website unter: https://www.muehle‐hotel.de/hotel/corona‐update/ stets die aktuellen Hygienemaßnahmen und Geschäftsbedingungen, die am Anreisetag gelten. Diese können sich aufgrund der Pandemie auch noch nach Ihrem
Vertragsabschluss ändern.

VIII. Weiterverkauf

Der Weiterverkauf/‐vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmern ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmern und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Hotel „Zur Mühle“ UG ist nicht zulässig. Hotel „Zur Mühle“ UG ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat. Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.

IX. Haftung von Hotel „Zur Mühle“ UG

1. Hotel „Zur Mühle“ UG haftet für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Hotel „Zur Mühle“ UG für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Hotel „Zur Mühle“ UG beruhen sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten beruhen. Einer Pflichtverletzung von Hotel „Zur Mühle“ UG steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Hotel „Zur Mühle“ UG auftreten, wird Hotel „Zur Mühle“ UG bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Hotel „Zur Mühle“ UG rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
3. Für eingebrachte Sachen haftet Hotel „Zur Mühle“ UG nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Hotel „Zur Mühle“ UG Anzeige macht. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Hotel einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Hotel „Zur Mühle“ UG.
4. Wird dem Gast ein Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens Hotel „Zur Mühle“ UG besteht nicht. Der Gast ist verpflichtet, einen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden, jedenfalls vor Verlassen der Parkeinrichtung anzuzeigen. Hotel „Zur Mühle“ UG haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind.
5. Alle Ansprüche gegen Hotel „Zur Mühle“ UG verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Hotel „Zur Mühle“ UG.

X. Beendigung des Gastaufnahmevertrages

Hotel „Zur Mühle“ UG ist berechtigt, den Gastaufnahmevertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (I) höhere Gewalt oder andere von Hotel „Zur Mühle“ UG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (II) Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (III) Hotel „Zur Mühle“ UG begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Hotel „Zur Mühle“ UG und dessen Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐ bzw. Organisationsbereich von Hotel „Zur Mühle“ UG zuzurechnen ist; (IV) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; oder (V) im Falle eines Weiterverkaufs/‐vermietung und/oder Weitvermittlung.

XI. Gutscheine

1. Ein bei Hotel „Zur Mühle“ UG erworbener Gutschein kann lediglich für hoteleigene Leistungen in dem auf dem Gutschein vermerkten Hotel eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Zahlungen in dem jeweiligen Hotel genutzt werden. Die Gültigkeitsdauer des Gutscheins beträgt 3 Jahre ab Ausstellungsdatum. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Die Gutscheine können nicht im Rahmen von Online Bezahlungen verwendet werden. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E‐Mail‐Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
2. Widerrufsbelehrung: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief, Fax, E‐Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an Hotel „Zur Mühle“ UG, Stichwort: Gutschein, An der Mühle 4, 02977 Hoyerswerda, Fax: +49 3571 470 oder per E‐Mail: kontakt@muehle‐hotel.de

XII. Rauchen / Rauchverbot

Das Rauchen ist im gesamten Hotelinnenbereich nicht gestattet. Raucherbereiche im freien sind gekennzeichnet. Bei einem Verstoß erheben wir eine Pauschale in Höhe von 150,00 EUR bzw. sämtlich Folgekosten für Reinigung und Mietausfall. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn die Hotel „Zur Mühle“ UG einen höheren oder der Gast einen niedrigeren Schaden nachweist.

XIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme können nur schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck‐ und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

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